Dieser Leitfaden fasst zusammen, was über die Rolle von Calcium bei der normalen Blutgerinnung bekannt ist — basierend auf der EU-weit zugelassenen gesundheitsbezogenen Angabe.
Calcium ist ein chemisches Element (Ordnungszahl 20) und gehört zur Gruppe der Erdalkalimetalle. Im menschlichen Körper ist es mengemäßig der am stärksten vertretene Mineralstoff. Der größte Teil des körpereigenen Calciums befindet sich in Knochen und Zähnen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihren wissenschaftlichen Gutachten verschiedene Funktionen von Calcium bewertet. Für bestimmte Aussagen wurde eine positive Bewertung ausgesprochen, die in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 als zugelassene gesundheitsbezogene Angaben festgehalten sind.
Die hier wiedergegebenen Informationen beziehen sich auf Calcium als Nährstoff. Es handelt sich nicht um Aussagen zu bestimmten Produkten oder Nahrungsergänzungsmitteln.
Die EU-Verordnung 432/2012 listet die folgenden zugelassenen Angaben auf, die unter bestimmten Bedingungen auf Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Im Kontext dieses Leitfadens ist folgende Angabe relevant:
„Calcium trägt zu einer normalen Blutgerinnung bei.“
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Diese Angabe ist wissenschaftlich bewertet und bezieht sich auf die Funktion von Calcium im Rahmen der physiologischen Blutgerinnung. Lebensmittel, die diese Angabe tragen, müssen mindestens eine signifikante Menge Calcium im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 enthalten.
Die Blutgerinnung (Hämostase) ist ein physiologischer Prozess, bei dem der Körper Blutungen stoppt. Dabei wirken verschiedene Gerinnungsfaktoren, Blutplättchen und weitere Bestandteile des Blutes zusammen. Es handelt sich um einen komplexen, mehrstufigen Vorgang.
In der ersten Phase der Blutgerinnung lagern sich Blutplättchen (Thrombozyten) an der verletzten Stelle an und bilden einen vorläufigen Verschluss.
Anschließend wird der vorläufige Verschluss durch die Aktivierung der Gerinnungskaskade verstärkt. Calcium ist einer der Faktoren, die in diesem Prozess eine Rolle spielen.
Die genauen Zusammenhänge sind Gegenstand der medizinischen Forschung. Im Rahmen dieses Leitfadens beschränken wir uns auf die von der EFSA bewertete und in der EU-Verordnung aufgeführte Angabe.
Calcium kommt in verschiedenen Lebensmitteln vor. Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele für Lebensmittelgruppen, die als Calciumquellen bekannt sind:
Milch, Käse (insbesondere Hartkkäse), Joghurt und andere Milchprodukte gelten als Lebensmittel mit einem vergleichsweise hohen Calciumgehalt.
Dunkelgrünes Blattgemüse (z. B. Grünkohl, Brokkoli), bestimmte Nüsse (z. B. Mandeln) und angereicherte Pflanzendrinks enthalten ebenfalls Calcium.
Die empfohlene tägliche Zufuhr von Calcium variiert je nach Alter und Geschlecht. Detaillierte Empfehlungen finden sich bei den zuständigen nationalen Ernährungsgesellschaften, etwa der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Nein. Die zugelassene Formulierung lautet: „Calcium trägt zu einer normalen Blutgerinnung bei.“ Weitergehende Formulierungen wie „reguliert“, „kontrolliert“ oder „optimiert“ sind nicht durch die Verordnung gedeckt.
Nein. Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Wissensvermittlung und ersetzen keine individuelle Beratung durch medizinisches Fachpersonal.
Die Angabe basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 432/2012, die eine Liste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel enthält. Grundlage sind die wissenschaftlichen Gutachten der EFSA.
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Die Inhalte dieses Leitfadens dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlungsempfehlung dar. Sie ersetzen nicht den Besuch bei einem Arzt oder einer anderen qualifizierten Fachperson. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Fragen zu Ihrer Ernährung wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.
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